Der Kaufvertrag ist wohl der am häufigsten geschlossene Vertrag überhaupt. Die entsprechenden Geschäfte führen aber nicht immer zum gewünschten Erfolg. Dann sollte der Käufer schnell handeln und sich kompetent beraten lassen. Der Grund hierfür ist die Verjährungsfrist.
Auf der anderen Seite sieht sich der Verkäufer häufig Reklamationen ausgesetzt und möchte wissen, ob er verpflichtet ist, den Beanstandungen nachzukommen, oder den Kaufpreis vorbehaltlos einfordern kann.
Im Rahmen des Werkvertragsrechts streiten sich die Beteiligten meist um das Vorhandensein von Mängeln oder beispielsweise Fragen der Abnahme.
In unserer Kanzlei finden Käufer wie auch Verkäufer, Werkdienstleister wie Werkbesteller Rat und Unterstützung.
Weiterhin sind wir Ihnen auch gerne bei allen gesellschaftsrechtlichen Fragen behilflich, insbesondere auch bei der Gründung von Gesellschaften aller Art, sowohl hinsichtlich sog. "Mini-GmbH's" (UG haftungsbeschränkt) als auch englischer Limiteds.