Unsere Kanzlei vertritt und berät Sie überwiegend in zivilrechtlichen Angelegenheiten.
Unsere Schwerpunkte liegen dabei auf dem Haftpflichtrecht, sowohl der privaten Haftpflicht als auch der gesetzlichen Haftpflicht und der Berufshaftpflicht. Hier steht an erster Stelle unsere Tätigkeit im zivilen Verkehrsrecht (Unfallschadensersatz), also der Abwehr und der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen.
Besonders spezialisiert sind wir auch auf dem Gebiet der Berufshaftpflicht der Steuerberater, Architekten, Rechtsanwälte, aber vor allem der Ärzte und Kliniken. In diesen Rechtsgebieten verfügen wir über eine jahrzehntelange Berufserfahrung. Dabei stehen wir ausnahmslos aufseiten der Ärzte und verzichten konsequenterweise zur Vermeidung möglicher Interessenkollisionen auf Patientenmandate.
Auf Wunsch werden wir auch gerne als Schiedsrichter für Sie tätig.
Unsere hoch spezialisierte Tätigkeit bringt es mit sich, dass wir auch Mandate vor auswärtigen Land- und Oberlandesgerichten wahrnehmen, wobei wir auch in der Revisionsinstanz vor dem BGH anhängige Nichtzulassungsbeschwerden oder Revisionsverfahren neben den dort tätigen BGH-Anwälten mit betreuen. Die europäische Integration des Gemeinschaftsrechts bringt es mit sich, dass wir auch schon mehrere Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (Gericht der ersten Instanz) in Luxemburg verantwortlich geführt haben und mit dem dortigen Verfahrensrecht vertraut sind.