Unsere Honorare richten sich nach Umfang und dem wirtschaftlichen Interesse des Auftrages. Wenn wir nichts anderes vereinbaren gilt, wie bei jedem anderen Rechtsanwalt in Deutschland, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Höhe der Vergütung richtet sich dabei nach dem Streit- oder Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit.
RVG-Honorare vergüten die Arbeit des Rechtsanwalts in der Regel angemessen. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, unsere Tätigkeiten auf Stundenbasis oder nach einem vereinbarten Pauschalhonorar abzurechnen.
In gerichtlichen Auseinandersetzungen sind wir gesetzlich verpflichtet, mindestens die nach dem RVG geschuldeten Gebühren abzurechnen.
Für Rückfragen, Hinweise und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.