Arzthaftungsrecht

In der Regel wird im Bereich des Arzthaftpflichtrechts anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen, wenn es zu Störungen im Arzt-Patienten-Verhältnis kommt. Die überwiegende Anzahl dieser Fälle resultiert aus einer (vermeintlich) fehlgeschlagenen Behandlung.


Bei den heute ständig steigenden Ansprüchen an unser immer komplexer werdenden Gesundheitssystem tritt nicht immer der erstrebte Behandlungserfolg ein. Hier kommt dann auf Patientenseite häufig der Verdacht auf einen möglichen Behandlungsfehler ins Spiel. Dabei kommt die höchstrichterliche Rechtsprechung dem Patienten zu Hilfe, indem sie nur äußerst niedrige Anforderungen an die Substantiierungspflicht des Patienten stellt, der einen ärztlichen Behandlungsfehler behauptet. Denn gerade der Arzthaftpflichtprozess ist gekennzeichnet von einem erheblichen Wissensgefälle zwischen Arzt- und Patientenseite.


So stellt die Rechtsprechung zu Recht hohe Anforderungen an die jedem ärztlichen Eingriff vorauszugehende Risiko-Aufklärung. Hier, wie auch bei der Führung der Krankenakte, kommt einer möglichst genauen und nachvollziehbaren Dokumentation größte Wichtigkeit zu, da sie für die Beweisführung in einem Arzthaftungsprozess von entscheidender Bedeutung sein kann.


So sind die wichtigsten Grundsätze des Arzthaftungsrechtes nicht in irgendwelchen Gesetzbüchern zu finden, sondern haben sich in jahrzehntelanger Rechtsprechungspraxis herausgebildet, deren Kenntnis nur dem erfahrenen Praktiker geläufig ist. Hier können wir auf eine über 30-jährige Berufserfahrung vorweisen, die in Hunderten von Verfahren vor zahlreichen Land- und Oberlandesgerichten erworben wurde. Aufgrund dieser langjährigen praktischen Berufserfahrung veröffentlicht Herr Dr. Zimmermann regelmäßig medizinisch-juristische Beiträge im "Zentralblatt für Chirurgie" des Georg-Thieme Verlages.


Wenn Sie daher als Arzt oder Verwaltungsleiter einer Klinik rechtliche Vertretung oder rechtlichen Rat benötigen, sind wir Ihr Ansprechpartner. Selbstverständlich werden wir bei derartigen Mandaten regelmäßig von führenden deutschen Versicherern beauftragt.

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