Der Tätigkeitsbereich Inkassorecht umfasst sowohl das außergerichtliche Mahn- und Beitreibungsverfahren, als auch die gerichtliche Geltendmachung in Mahn- bzw. Klageverfahren Ihrer berechtigten Forderungen. Befindet sich der Schuldner in Verzug, hat er auch die insoweit entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen.
Die Einschaltung eines Anwalts Ihrer Wahl stellt daher im Erfolgsfalle eine für Sie kostenlose Tätigkeit dar. Bei der Geltendmachung Ihrer Forderung berechnen wir die exakte Forderungshöhe einschließlich aller Mahnkosten und Zinsen und treiben Sie beim Schuldner ein.
Unterstützt werden wir und unser Personal dabei von modernster Technik, insbesondere auch einem elektronischen Zugang zum als Mahngericht für unseren Bereich fungierenden Amtsgericht Coburg, sodass Ihre Forderungen schnellstmöglich durchgesetzt werden können.
Sobald Ihre Forderung gerichtlich tituliert ist, kann die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden. Unter der Vielzahl der Vollstreckungsmöglichkeiten suchen wir die für Sie effektivste aus, damit Sie baldmöglichst zu Ihrem Geld kommen. Sollte der Schuldner vorübergehend nicht liquide sein, schließen wir auch – selbstverständlich erst nach Rücksprache mit Ihnen – Ratenzahlungsvereinbarungen ab und überwachen den Zahlungseingang.
Zum Leistungsumfang unserer Kanzlei gehört auch, dass auf Wunsch Bonitätsauskünfte über den Schuldner eingeholt werden.
Pfändungsmöglichkeiten (z. B. Bankverbindungen, Immobilien) sowie gegebenenfalls der Aufenthaltsort des Schuldners werden ausfindig gemacht, um einen wirkungsvollen Vollstreckungszugriff vorzubereiten. Die zahlreichen Schuldnertricks sind uns dabei aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Zwangsvollstreckung hinlänglich bekannt, ebenso die notwendigen Abwehrstrategien.
Sollte der Schuldner mittellos sein, kann Ihr titulierter Anspruch über 30 Jahre lang vollstreckt werden. Dementsprechend gehört die Überwachung von Schuldtiteln ebenfalls zum Tätigkeitsumfang unserer Kanzlei. Ferner achten wir durch erneute Vollstreckungsmaßnahmen darauf, dass der Zinsanspruch nicht verjährt.