Berufsrecht

Das anwaltliche Berufsrecht ist überwiegend in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) geregelt.

Hier finden sich u.a. die grundlegenden Vorschriften über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und zu den Rechten und Pflichten im Rahmen der anwaltlichen Berufsausübung. Ergänzt wird die BRAO durch die Berufsordnung der Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte (BORA) und die Fachanwaltsordnung (FAO). Für ausländische Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, die in Deutschland tätig sind, gilt daneben das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) beziehungsweise die Verordnung zur
Durchführung des § 206 BRAO für Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte aus dem nichteuropäischen Ausland. Bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten innerhalb Europas hat der Anwalt/die Anwältin darüber hinaus die Regelungen des Rates der europäischen Anwaltschaften (CCBE) zu beachten. Eine Vielzahl weiterer Regelungen, die die anwaltliche Berufsausübung betreffen, sind auf andere Gesetze, beispielsweise das Rechtsdienstleistungsgesetz, das Geldwäschegesetz, das Zivilprozessrecht oder das Strafgesetzbuch, verteilt.